Wenn der Rosenkrieg das Leben bestimmt
Zweifelsohne sind die Gerichte – nicht nur in familienrechtlichen Auseinandersetzungen – bemüht, eine möglichst gerecht Entscheidung zu treffen. Gleichwohl können sie dem , was ein Einzelner aufgrund seines eigenen Gerechtigkeitsempfindens, seiner Vorstellung von „Schuld“, die zur jeweiligen Situation geführt hat, in den wenigsten Fällen gerecht werden.
Das auch dann oder erst recht nicht, wenn die eheliche Auseinandersetzung vor Gericht, in der das Schuldprinzip schon seit vielen Jahren abgeschafft wurde, zum Ersatz-Kriegsschauplatzplatz für alte Verletzungen und vermeintliches oder tatsächliches Fehlverhalten des anderen auserkoren und die Verantwortung für das Geschehen und die Gestaltung der Zukunft dem Gericht übertragen wird.
Frustration bleibt als Stachel, wenn das Gericht „falsch“ entscheidet und führt oft zu weiteren wenig hilfreichen Auseinandersetzungen, die meist zu einer Abwärtsspirale führen und konstruktive Entwicklungen verhindern. Es entwickelt sich ein Rosenkrieg, der sich durch viele Instanzen über Jahre hinziehen kann.
Statt sich wirklich von dem ehemaligen Partner zu lösen, bleibt man über lange Zeit, oftmals Jahre hinweg, im Streit miteinander verbunden. Ein Rosenkrieg kostet Nerven und Lebensqualität. Unter einer solchen Situation leiden vor allem auch Kinder, selbst wenn die Eltern versuchen, den Streit von ihnen fern zu halten.
Mit einer einvernehmlichen Auseinandersetzung übernehmen die Beteiligten die Verantwortung für die Gestaltung ihres Miteinanders und ihr Leben in der Zukunft, aber auch für die Vergangenheit. Diese können sie ruhen lassen und die hierdurch frei werdende Energie in ihr „neues Leben“ investieren. Unter einer solchen Voraussetzung gelingt es leichter, dem ehemaligen Partner weiterhin mit Respekt zu begegnen. Dies wirkt gerade auch im Hinblick auf anstehende Feiern im Familienkreis wie Kommunion, Konfirmation oder Hochzeit der Kinder für diese entspannend und lässt sie „ihre Feier“ auch mit wirklicher Freude genießen zu können.
Dieser Weg ist nicht unbedingt einfach, doch Energie konstruktiv statt destruktiv einzusetzen, zahlt sich in allen Bereichen aus, gerade auch hier!
Kann ein Anwalt beide Scheidungsparteien vertreten?
Sofern sich die Ehepartner zur einvernehmlichen Scheidung entscheiden, stellt sich die Frage, wie weiter vorzugehen ist.
Auch wenn man sich zu allem einig ist, ist für beide Seiten eine anwaltliche Beratung geboten.
Mit dem Anwalt können sie abklären, ob sie an alles gedacht haben und ob Vereinbarungen (z. B. zum Versorgungsausgleich oder bei der Übertragung von Grundbesitz) gegebenenfalls notariell zu beurkunden sind.
Viele Mandanten nehmen nun an, im einvernehmlichen Scheidungsverfahren könne ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beide Parteien gleichzeitig vertreten.
Um eventuell auftretende Interessenkonflikte zu vermeiden, ist dies jedoch nicht möglich. Aus dem gleichen Grund kann auch der/die anwaltliche Mediator/in nicht im Anschluss an die Mediation anwaltlich tätig werden (und umgekehrt).
Eine einvernehmliche Scheidung ist jedoch auch möglich, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten werden. Hier sollten beide Seiten deutlich machen, dass sie keine streitige Scheidung wünschen.
Um die Kosten des Scheidungsverfahrens zu reduzieren, ist es möglich, dass sich nur einer der Scheidungswilligen anwaltlich vertreten und den Scheidungsantrag durch seinen Anwalt bzw. seine Anwältin stellen lässt.
Dies kann vor allem dann in Betracht kommen, wenn es nicht viel zu regeln gibt, etwa weil keine (minderjährigen) Kinder vorhanden sind und beide Parteien annähernd gleiche Einkommen haben. Auch wenn sich beide Seiten über die Folgesachen einig sind und diese – bestenfalls vertraglich – geregelt haben, können sie auf diese Weise die Kosten niedrig halten.